Probleme bei Gruppenreisen

Sie möchten mit ihrer Gruppe oder ihrem Verein eine Reise durchführen. Sie planen detailgenau die Route, die Hotels und ihr Sonderprogramm. Sie kennen sogar ein Busunternehmen und haben dort auch schon angefragt, alles scheint in Ordnung.

 

Doch der Gesetzgeber schreibt zum Schutze der Reisenden einen schier unlösbaren Aufgabenkatalog vor, der einem den Spass an der Reiseplanung erheblich verderben kann.

 

Schnell werden sie ungewollt zum Reiseveranstalter und bewegen sich nun im Dunstkreis von notwendigen Versicherungen wie Veranstalter Haftpflicht, Insovenzversicherungen und Sicherungsscheinen, Lenkzeiten und zig anderen Verantwortungen.

 

Diese, scheinbar unnötigen Gesetze, ergaben sich aus vielen Vorfällen in der Reisebranche. Sicher können sie sich noch an Nachrichten erinnern, bei denen Reisende am Urlaubsort festsaßen, da Rückflüge nicht bezahlt oder falsch gebucht wurden.

 

Oder an schwere Infektionen, da irgendein Hotel gebucht wurde, bei dem die Hygiene nicht richtig beachtet wurde.

 

Sie als Organisator meinen es gut, am Ende sieht man sie als Veranstalter und sie sind für all diese Dinge gemäß Gesetz verantwortlich.

 

Der Gesetzgeber schützt hier ganz klar und deutlich die Rechte des Reisenden. Desto einfacher man eine Reise buchen kann, umso mehr obliegt es dem Veranstalter, alles mögliche zu unternehmen, damit der Reisende wirtschaftlich und gesundheitlich nicht geschädigt wird.

Daher sind eine Vielzahl von Gesetzen einzuhalten, da der Gesetzgeber und schlussendlich auch der Reisende kaum unterscheiden kann, wer nun eine Reise gut gemeint und nebenbei, oder verantwortungsbewust, also hieb & stichfest vorbereitet und durchführt.

 

Reiseveranstalter haben sich grundsätzlich und ausreichend zu versichern und ihre Unbedenklichkeit gegenüber den Behörden zB, durch Führungszeugnisse nachzuweisen.

 

Ferner muss ein Reiseveranstalter seinen Reisenden bereits vor Zahlung des ersten Euros einen Reise-Sicherungsschein zugestellt haben, der den Reisenden vor Insolenz des Veranstalters schützt.

 

Ab wann bin ich Reiseveranstalter:

 

Sie sind Reiseveranstalter, sobald sie zB. mehr wie 2 Reiseleistungen in einem Paket vereinen. Ihr Reisender hat Anspruch auf einen Reise-Sicherungsschein, der den Gesamtpreis der Reise abdeckt.

Selbst wenn sie nun die Hauptfaktoren der Reise in einem Reisebüro buchen und dieses Büro ihnen den Reisesicherungsschein ausstellt, was ist mit den weiteren Programmpunkten ihrer Reise die auch Kosten verursachen und umgelegt werden müssen.

 

- Besuch von Museen

- Besuch von Freizeitanlagen wie Bowling, Kart Fahren, Kino, Konzerte,

- Gemeinsammes Essen

- T-Shirts für alle Reisenden

- Namensschilder

- Geschenk für den 1. Vorsitzenden oder den Organisator, Trinkgelder, 

  Straßengebühren, Maut, Parkgebühren vor Ort usw.

- Reise-  Rücktrittversicherung

- Reise-  Abbruchversicherung

- Reise - Kranknversicherung

 

All dies soll ja möglichst von Beginn an in einem Gesamtpreis enthalten sein, der dann auch durch einen Reisepreis-Sicherungsschein wie aber auch für eine ggf. notwändige Reise-Rücktrittskostenversicherung gültig sein soll.